Gesetze / Bundeslaufbahnverordnung
BLV 2009§ 40 Übertragung eines Amtes der neuen Laufbahn
Nach Erwerb der Befähigung für die höhere Laufbahn wird den Beamtinnen und Beamten im Rahmen der besetzbaren Planstellen ein Amt der neuen Laufbahn verliehen. Das erste Beförderungsamt darf frühestens nach Ablauf einer Dienstzeit von einem Jahr seit der ersten Verleihung eines Amtes der höheren Laufbahngruppe verliehen werden.
Wird zitiert von 166 Entscheidungen zu § 40 BLV 2009 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 24.01.2011 – 1 A 1810/08Dienstliche Beurteilung ohne eigene Anschauung des Beurteilers; Erfordernis einer hinreichenden Erkenntnisgrundlage Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 61
- BVerwG, 26.09.2012 – 2 A 2/10Dienstliche Beurteilung; Zweitbeurteilung; Tatsachengrundlage und BegründungZitiert von 126
- BVerwG, 17.03.2016 – 2 A 4/15Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung durch ein außerhalb des Vorgesetztenstrangs stehendes Referat der BehördeZitiert von 77
- BVerwG, 27.11.2014 – 2 A 10/13Richtiger Beurteiler bei Ruhestandseintritt des Vorgesetzten; inhaltliche Anforderungen an BeurteilungsbeiträgeZitiert von 278
- BVerwG, 17.09.2015 – 2 C 5/15Zitiert von 14
- BVerwG, 17.09.2015 – 2 C 27/14Ankreuzverfahren und Dienstpostenbündelung bei dienstlichen BeurteilungenZitiert von 522
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 20.05.2025 – 2 VR 3.25Zwingende Anforderung des Nachweises von Führungseignung in einer StellenausschreibungZitiert von 41
- BVerwG, 12.10.2023 – 2 A 7/22Begründungspflicht für wesentliche Verschlechterung einer RegelbeurteilungZitiert von 93
- VG Bayreuth, 30.06.2023 – B 5 S 23.490
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 40 BLV 2009 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.